4 Wandel, 3. Aufl., Bern 1982, S. 27 f.) würde dem Beschwerdeführer in diesem Punkt nicht helfen. Wer sich dem politischen Kampf stellt, muss in Kauf nehmen, dass ihm auch seine religiöse Weltanschauung vorgehalten wird. Notorisch legen viele Bürger - gerade auch bei Wahlen in Schulbehörden - auf diesen Aspekt erhebliches Gewicht. Wollte man dies für unzulässig erklären, verlören freie Wahlen einen guten Teil ihres Sinnes.