3 Das Volksschulgesetz entspreche auch vollauf der Forderung, dass die Volksschule ausschliesslich unter staatlicher Leitung stehen müsse. Für die Einrichtung von Privatschulen dagegen werde lediglich ein gleichwertiger Unterricht verlangt, der aber nicht in allen Einzelheiten mit den staatlichen Schulprogrammen übereinstimmen müsse. D. … E. Zur Frage der Zuständigkeit hat zwischen Bundesgericht und Bundesrat ein Meinungsaustausch stattgefunden mit dem Ergebnis, die Beschwerde sei vom Bundesrat zu beurteilen. II