Die Wendung, «die Schule sei nach christlichen Grundsätzen zu führen», fordere keineswegs die Hinführung auf konfessionelle Verhaltensweisen oder Bekenntnisse, sondern verpflichte die Schule auf die anerkannten ethischen und zwischenmenschlichen Normen, wie sie nicht nur in den christlichen Konfessionen, sondern auch in andern Religionen zum Ausdruck kämen. Die in der Botschaft des Regierungsrates und den Protokollen über die Verhandlungen im Grossen Rat festgehaltenen Äusserungen seien zudem für die Auslegung des Gesetzes keineswegs belanglos.