In den verschiedenen gesetzlichen Erlassen über das st. gallische Schulwesen fänden sich eine Reihe ähnlicher Bestimmungen, ohne dass es deswegen je zu Schwierigkeiten gekommen wäre. Die Wendung, «die Schule sei nach christlichen Grundsätzen zu führen», fordere keineswegs die Hinführung auf konfessionelle Verhaltensweisen oder Bekenntnisse, sondern verpflichte die Schule auf die anerkannten ethischen und zwischenmenschlichen Normen, wie sie nicht nur in den christlichen Konfessionen, sondern auch in andern Religionen zum Ausdruck kämen.