Nicht massgeblich könne auch sein, was Fleiner Fritz / Giacometti Zaccaria in ihrem Werk Schweizerisches Bundesstaatsrecht, ausführten, da sich seit dessen Erscheinen (Zürich 1949) die Verhältnisse im Sinne des Pluralismus verändert hätten. Beeinträchtigt seien auch die Berufschancen von Lehramtsanwärtern, «die die christlichen Glaubens- und Morallehren mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können». Zu befürchten sei, dass nicht nur Lehrer, sondern auch Bewerber um andere Ämter in Schulbehörden sich zum christlichen Glauben bekennen müssten, um berücksichtigt zu werden. Das laufe aber auf eine Verletzung von Art. 4 BV hinaus.