Sie vermittelt die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten, öffnet den Zugang zu den verschiedenen Bereichen der Kultur und leitet zu selbständigem Denken und Handeln an. Sie erzieht den Schüler nach den Grundsätzen von Demokratie, Freiheit und sozialer Gerechtigkeit im Rahmen des Rechtsstaates zu einem verantwortungsbewussten Menschen und Bürger.» Die Referendumsfrist lief bis zum 12. Januar 1983. Sie ist laut Erklärung des Regierungsrates vom 18. Januar 1983, publiziert im Amtsblatt vom 24. Januar 1983, ungenutzt verstrichen. B. Mit Beschwerde vom 18. Februar 1983 an Bundesgericht und Bundesrat beantragen Adolf Bossart und die Mitunterzeichneten, den zweiten Satz in Abs. 1 von Art.