A. Am 24. November 1982 hat der Grosse Rat des Kantons St. Gallen ein neues Volksschulgesetz erlassen. Dessen Art. 3 lautet: «Die Volksschule unterstützt die Eltern in der Erziehung des Kindes zu einem lebensbejahenden, tüchtigen und gemeinschaftsfähigen Menschen. Sie wird nach christlichen Grundsätzen geführt. Sie fördert die unterschiedlichen und vielfältigen Begabungen und Gemütskräfte des Schülers. Sie vermittelt die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten, öffnet den Zugang zu den verschiedenen Bereichen der Kultur und leitet zu selbständigem Denken und Handeln an.