7 Windeinflüsse sind ähnlich und somit vergleichbar. Die im Jahr 1982 gestellte Prognose ist daher auch nach deren Aktualisierung richtig, weshalb der Lärmzonenplan keiner Änderung bedarf. b. Die Tatsache, dass Art. 5 der Lärmzonen-Verordnung durch Art. 6 der V des EVED vom 9. März 1984 über die Lärmzonen der konzessionierten Regionalflugplätze (SR 748.134.3) auf den 1. April 1984 aufgehoben worden ist, hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Beschwerdeverfahrens. Auch wenn eine Bestimmung fehlt, welche die Prognosedauer konkret auf zehn Jahre festlegt, bestimmt doch schon Art. 61 Abs. 3 LFV