Alle Einwände der Beschwerdeführerin, die Berechnungsgrundlagen und die Prognosen seien falsch, stossen ins Leere. Im Dezember 1986 vorgenommene Vergleichsmessungen beim Messpunkt 3 Oberglatt, in unmittelbarer Nähe des Baugebiets Reckholderen, haben gezeigt, dass die Lärmbelastung schon zu diesem Zeitpunkt unter dem bundesrechtlichen relevanten Lärmpegel von 45 NNI gesunken ist (s.o. Ziff. 4. c). Sogar wenn man nur die relativ ungünstigen Lärmmesswerte für den Monat März berücksichtigen würde, ist erkennbar, dass die Lärmbelastung sinkt; so betrug die Lärmbelastung im März 1983, 1984 und 1985 noch 67 dB (A) bzw. ungefähr 47 NNI, im März 1986 bloss 66 dB (A) bzw. 46 NNI.