Kontrollmessungen im Feld sind zwar vorgenommen worden, fanden jedoch keinen Niederschlag in den nachfolgenden Berechnungen, da Einzelmessungen grossen Schwankungen unterliegen und für eine Langzeitprognose nicht brauchbar sind. Ferner ist der Rückstosslärm als schallauswirkungstechnisch unsicheres Kriterium nicht berücksichtigt worden; ausserdem hat man darauf verzichtet, die topographischen Unterschiede wegen fehlender Relevanz miteinzubeziehen. Alle ermittelten Daten sind in der Folge mit Hilfe eines Computerprogramms entsprechend der zulässigen baulichen Nutzung in drei verschiedene Lärmzonen, voneinander abgegrenzt durch Lärmkurven, umgesetzt worden.