, 1980). Die Voraussehbarkeit einer Lärmbelastung von weniger als 45 NNI bis zum Jahr 1991 hängt dabei im wesentlichen davon ab, ob aufgrund gegenwärtiger, vergleichbarer Messwerte und nach der allgemeinen Erfahrung sowie den zukünftigen technischen Entwicklungstendenzen beim Flugzeugbau mit einer Lärmverminderung gegenüber früher erhobenen Messwerten zu rechnen ist (vgl. dazu auch BGE 111 Ib 236 E. 2b). b. Zur Erstellung einer Prognose über die zukünftige Lärmbelastung haben während der Jahre 1972 bis 1978 mehrere Arbeitsgruppen unter der Leitung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt und unter Mitwirkung des Bundesamtes für Umweltschutz Ermittlungen gemäss