Eine voraussehbare Entwicklung im Sinne einer Prognose liegt vor, wenn sich eine wissenschaftlich begründete Aussage über Eintritt oder Beschaffenheit eines in angebbarer Zukunft zu erwartenden Ereignisses oder Sachverhalts machen lässt (Der Grosse Brockhaus in 12 Bänden, Bd. 9, S. 209, 18 Aufl., 1980).