1 Die Lärmbelastung wird mit dem Lärmbelastungsindex NNI ausgedrückt. Art. 5 Berücksichtigung künftiger Verhältnisse Bei der Berechnung werden der zu erwartende Ausbau des Flugplatzes und die abschätzbare Entwicklung (Verkehrszunahme, Luftfahrzeugbau) während der nächsten zehn Jahre, vom Zeitpunkt der Aufstellung des Zonenplanes an gerechnet, berücksichtigt.