Ferner hätten Vertreter des kantonalen Amtes für Luftverkehr am 20. März 1984 bei einer gemeinsamen Aussprache erklärt, dass die angewendeten Computerprogramme nicht ganz in Ordnung seien. Ein Verzicht auf Schutzmassnahmen komme nicht in Frage, da man nicht kurzfristig mit einer Unterschreitung der massgeblichen Lärmwerte rechnen könne. . II