So hätten Untersuchungen ergeben, dass die Lärmbelastung mindestens 48 NNI betrage, weshalb sich die Aufnahme des fraglichen Gebietes in die Lärmzone C aufdränge. Vor allem sei es falsch, bei der Ausscheidung der Lärmzonen nicht auf die tatsächlichen Lärmwerte, sondern auf ein Computermodell abzustellen, das für die Zukunft eine verminderte Lärmbelastung vorsehe. Dieses Modell berücksichtige nämlich wesentliche Momente nicht, wie die Einflüsse der Topographie und den Wind. Ferner hätten Vertreter des kantonalen Amtes für Luftverkehr am 20. März 1984 bei einer gemeinsamen Aussprache erklärt, dass die angewendeten Computerprogramme nicht ganz in Ordnung seien.