Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) abgewiesen worden... . 2. Gegen diesen Entscheid hat die Gemeinde Oberglatt am 10. Oktober 1985 beim Bundesrat eine Beschwerde eingereicht mit dem Antrag, das [als Wohnzone ausgeschiedene] Baugebiet Reckholderen der Lärmzone C zuzuweisen. Zur Begründung wird im wesentlichen geltend gemacht, dass die hohe Lärmbelastung im Gebiet Reckholderen besondere Schallschutzmassnahmen bei Wohnungsbau nötig mache. So hätten Untersuchungen ergeben, dass die Lärmbelastung mindestens 48 NNI betrage, weshalb sich die Aufnahme des fraglichen Gebietes in die Lärmzone C aufdränge.