3 Aus dem Schreiben des BAZL an die Alpar AG vom 29. August 1983 den Schluss zu ziehen, es seien keine flugtechnischen Untersuchungen gemacht worden, geht fehl. Die flugtechnischen Untersuchungen haben sich aber auf die bestehenden Anlagen beschränkt. Sollten höhere Anlagen einmal geplant werden, müssten diese Projekte wiederum flugtechnischen Untersuchungen unterzogen werden. Schon im jetzigen Zeitpunkt solche Untersuchungen durchführen zu wollen, wäre verfrüht, da der Standort und die Höhe allfälliger zukünftiger Bauten und die Bedürfnisse des Luftverkehrs noch nicht bekannt sind.