Die 45 m über Grund werden gemäss ICAO-Empfehlungen von der Höhe des Flugplatzes aus gemessen. Die Tatsache, dass im Gebiet der Zone II gemäss den topographischen Verhältnissen die Horizontalfläche einheitlich 45 m über Grund festgesetzt wurde, hat zur Folge, dass in allen Gebieten, die höher als der Flugplatz liegen, auch die Sicherheitszone höher zu liegen kommt. Dieses Vorgehen kommt einer generellen Ausnahmebewilligung für diese Gebiete gleich. Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist somit schon bei der Festlegung des Sicherheitszonenplanes berücksichtigt worden. Gebiete, die tiefer liegen als der Flugplatz und die deshalb benachteiligt wären, gibt es in dieser Zone keine.