Bundesarchiv. Beschwerde an den Bundesrat gegen Verweigerung der Akteneinsicht wegen überwiegendem öffentlichen Interesse des Bundes an der Geheimhaltung über die 35jährige Sperrfrist hinaus. Kein schutzwürdiges Interesse an der Edition von archivierten Akten zur Beweisführung in einem vor ausländischen Gerichten hängigen Zivilprozess, solange kein internationales Rechtshilfeersuchen vorliegt. Verhältnismässigkeit der Einsichtsverweigerung angesichts der unter den gegebenen Umständen überwiegenden Interessen der Staatssicherheit, Neutralitätspolitik und Aussenwirtschaft.