Diese Umlagerung des Verkehrs erscheint in der Tat nicht unbedenklich. Im Sinne des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes ist daher zu prüfen, welche Entlastungen im Mattequartier einerseits und welche nachteiligen Auswirkungen auf dem übrigen Strassennetz anderseits zu erwarten sind. Die umstrittene Verkehrsbeschränkung erstreckt sich von der Dalmazibrücke bis zum Läuferplatz. Die Aarstrasse verläuft grösstenteils durch «offenes» Gelände. Nur auf dem letzten Teilstück befinden sich auf der linken Strassenseite, etwas zurückversetzt, Gebäude. Auf diesem Abschnitt sind die vom Verkehr verursachten Umweltbelastungen tragbar.