Wäre dies mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar, dann dürfte sie auch das Strassenverkehrsrecht gar nicht vorsehen. e. Durch das angefochtene Fahrverbot wird der bisher durch das Mattequartier fliessende Durchgangsverkehr künftig auf andere Strassen verlagert. Davon sind hauptsächlich folgende, schon heute ziemlich stark belastete Verkehrsachsen betroffen: Belpstrasse - Laupenstrasse - Bubenbergplatz - Lorrainebrücke; Monbijoubrücke - Kirchenfeldstrasse - Thunstrasse; Seminarstrasse - Muristrasse - Grosser Muristalden. Diese Umlagerung des Verkehrs erscheint in der Tat nicht unbedenklich.