der Mattebewohner als Verkehrsteilnehmer gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern; eines gemischten Quartiers gegenüber typischen Wohnquartieren. Der Bundesrat habe bereits früher entschieden, dass unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit den Bewohnern der Matte gegenüber der übrigen Stadtbevölkerung keine bessere Stellung zukomme. Nun solle auf dem Umweg einer Sperre nicht nur die seinerzeit verlangte Privilegierung beim Parkieren, sondern zusätzlich eine Bevorzugung in