2 Mit Beschluss vom 10. Juli 1985 wies der Regierungsrat des Kantons Bern die Beschwerden ab. D. Die Rathaus Parking AG, Frau B. und Konsorten sowie Herr Z. erheben Beschwerde beim Bundesrat. Sie verlangen ausdrücklich oder sinngemäss, der Beschluss des Regierungsrates des Kantons Bern sei aufzuheben. Die Rathaus Parking AG wiederholt ihren vor der Vorinstanz gestellten Eventualantrag, wonach die Zu- und Wegfahrt zum Parkhaus durch die Matte zu gestatten sei. Auf die rechtserheblichen Beschwerdegründe wird in den Erwägungen eingegangen. II