Dieses wies die Beschwerden ab. C. Den Entscheid des Regierungsstatthalteramtes fochten - neben andern Rekurrenten - die Beschwerdeführer beim Regierungsrat des Kantons Bern an. Sie beantragten sinngemäss oder ausdrücklich, die Sperrung des Mattequartiers für den Durchgangsverkehr sei aufzuheben. Die Rathaus Parking AG stellte ausserdem das Eventualbegehren, bei der Signalisation in der Matte sei die Zu- und Wegfahrt der Parkhaus-Benützer zu gestatten.