Mattequartier, zwischen den Verzweigungen Läuferplatz/Mattenenge und Aarstrasse / Dalmazibrücke.» Gleichzeitig wurden die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h im Mattequartier sowie das bestehende Verbot für Lastwagen mit Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet» im Mattequartier und einigen angrenzenden Strassen aufgehoben. … (Zustimmung des Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamtes des Kantons Bern) B. Gegen diese Verkehrsbeschränkungen beschwerten sich unter anderem die Rekurrenten beim Regierungsstatthalteramt I von Bern. Dieses wies die Beschwerden ab.