A. Im Anzeiger der Stadt Bern vom 16. und 21. Juli 1982 veröffentlichte die Polizeidirektion der Stadt Bern folgende Verfügung: «Provisorische Sperrung des Mattequartiers für den Durchgangsverkehr als Versuch für die Dauer eines Jahres. Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder mit Zusatztafel . Mattequartier, zwischen den Verzweigungen Läuferplatz/Mattenenge und Aarstrasse / Dalmazibrücke.