Strassenverkehr. Versuchsweise Sperrung des motorisierten Durchgangsverkehrs durch ein Stadtquartier. Zulässigkeit der Beschwerde an den Bundesrat gegen dieses nicht allgemeine, sondern beschränkte Fahrverbot, das eine funktionelle Verkehrsmassnahme bildet. Reformatorische Natur dieser Beschwerde. Kompetenz der lokalen Behörden für Verkehrsbeschränkungen auf Strassen die, mangels entsprechender Signalisierung, nicht dem allgemeinen Durchgangsverkehr geöffnet sind.