3 Gold Taschenuhr und des Burma-Buddha gezwungen waren, aufwendige Abklärungen vorzunehmen; so blieb unter anderem nichts anderes übrig, als auch beim Arbeitgeber des Beschwerdeführers, dem Vorstand des Sozialamtes, Erkundigungen einzuholen. Diese Untersuchungshandlungen waren für den Beschwerdeführer sicher belastend, sah sich doch das Sozialamt in der Folge veranlasst, gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren zu eröffnen. Eine nachträgliche verwaltungsinterne Überprüfung des Verhaltens der beiden mit der Untersuchung betrauten Zollbeamten zeigte aber, dass keine andere Möglichkeit bestand, den rechtserheblichen Sachverhalt festzustellen,