Finanzdepartement verlangt S. den Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung mit einer Rechtsmittelbelehrung. Zur Begründung wird im wesentlichen geltend gemacht, er sei berechtigt, die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen die mit der Untersuchung betrauten Zollbeamten zu verlangen, ohne dass ihm dafür Verfahrenskosten auferlegt werden. D. Das Eidg. Finanzdepartement hat die Eingabe von S. in der Folge am 10. November 1986 dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement überwiesen mit dem Antrag, diese als Aufsichtsbeschwerde an den Bundesrat zu behandeln. II