Die mit der Untersuchung betrauten Beamten waren daher gezwungen, auch Erkundigungen beim Vorstand des Sozialamtes einzuholen. Die Abklärungen führten zum Ergebnis, dass sich die Gold Taschenuhr seit 75 Jahren im Familienbesitz befand und der Burma-Buddha vom Schwiegersohn von S. ordnungsgemäss in die Schweiz eingeführt worden