A. Aufgrund eines Inserates in einer Zeitschrift hat die Zollkreisdirektion die Zollbeamten F. und R. beauftragt, zu prüfen, ob eine «Gold Taschenuhr signiert A. Lange & Söhne, Glashütte b. Dresden» und ein «antiker Burma-Buddha» von Herrn S. ordnungsgemäss in die Schweiz eingeführt und verzollt worden sind. Ferner galt es abzuklären, ob S. im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit bei einem Sozialamt diese Gegenstände von ausländischen Alimentenschuldnern erworben haben könnte. Die mit der Untersuchung betrauten Beamten waren daher gezwungen, auch Erkundigungen beim Vorstand des Sozialamtes einzuholen.