Krankenversicherung. Beschwerde von Krankenkassen an den Bundesrat gegen die Erhöhung eines Rahmentarifs für ärztliche Leistungen durch eine Kantonsregierung im vertragslosen Zustand (Genf), nachdem der Bundesrat bei der Aufhebung einer früheren Erhöhung eine Kompensation des Einnahmenüberschusses angeordnet hatte. Verfahren. Das für die Änderung eines Rahmentarifs gesetzlich verlangte Anhören der Parteien untersteht keiner Formanforderung. Beschwerdegründe. Zurückhaltung des Bundesrates bei der Überprüfung der Angemessenheit des neuen Tarifs, für dessen Ausgestaltung der Kantonsregierung im Rahmen von Recht und Billigkeit ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht. Keine Verletzung von