Ergebnis zu treffen. So sollen als vom Militärdienst befreite Geistliche auch Mitglieder einer Religionsgemeinschaft gelten, die - sofern sie zusätzlich eine Reihe persönlicher Voraussetzungen erfüllen - mindestens 2000 Mitglieder zu betreuen haben. d. Die Mission meint, die Aussendung einer grösseren Anzahl von Missionaren christlicher Gemeinschaften aus der Schweiz ins Ausland sei Grund genug, Herrn X eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Die Beschwerdeführerin irrt in diesem Punkt.