Ein solcher Nachweis wäre höchstens dann erbracht, wenn die Angehörigen der Mission im Vergleich zu den Angehörigen der evangelisch-reformierten und der römisch-katholischen Kirche weniger Geistliche zur Verfügung hätten. Dies ist nach den durchschnittlichen Erfahrungszahlen nicht der Fall. Die Angehörigen der Mission sind gegenüber den Angehörigen der Landeskirchen vielmehr als privilegiert zu betrachten, da man ihnen schon mit einer bedeutend kleineren Anzahl von Gläubigen einen Geistlichen zugestanden hat. Sogar wenn man davon ausgeht, dass die Angehörigen der Mission über das ganze Gebiet der Schweiz verstreut sind, ändert das am Ergebnis nichts;