Volkswirtschaftsdepartements hat die Mission am 25. Februar 1986 beim Bundesrat eine Beschwerde eingereicht mit dem sinngemässen Antrag, Herrn X eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Zur Begründung wird im wesentlichen geltend gemacht, dass die Mission weltweit eine grosse Rolle spiele. So seien schon 1946 die erste Missionsstelle in der Schweiz gegründet und 1963 eine Moschee erstellt worden. Die Missionstätigkeit habe seither ein grosses Ausmass angenommen. Der Leiter der Missionsstelle sei daher auf einen zweiten Missionar angewiesen, der ihn entlaste. Die strukturellen Voraussetzungen für einen zweiten Missionar seien bereits geschaffen worden: