Medizinalprüfungen. Verfahren. Das Akteneinsichtsrecht ist nicht absolut, sondern durch das überwiegende öffentliche oder private Interesse an der Geheimhaltung gewisser Dokumente beschränkt. Das alte Recht ist auf den Kandidaten anwendbar, der sein Studium tatsächlich vor Inkrafttreten des neuen Rechts begonnen hat, ungeachtet des Datums der Zulassung zur Immatrikulation. Die Pflicht zur Entscheidbegründung wird erfüllt, wenn genügende Informationen über die dem Kandidaten gestellten Fragen, seine Antworten und die der Notengebung zugrundeliegenden Erwägungen erteilt werden.