Benötigt ein Unternehmen hingegen auch alle verfügbaren eigenen Mittel, um neue Investitionen zu finanzieren, und verzichtet es deshalb darauf, Dividenden auszurichten, so erscheint das Bedürfnis für die Bundeshilfe nachgewiesen; in diesem Fall dürften in der Regel die Aktionäre im Interesse der langfristigen Sicherung der Unternehmung auch bereit sein, ein vorübergehendes Verbot der Gewinnausschüttung zu akzeptieren. Aus dieser Sicht erscheint das zeitlich begrenzte Verbot der Gewinnverteilung als taugliches Mittel, um förderungswürdige Vorhaben zuverlässig zu erkennen.