Dem EVD, das die Zinsbeiträge zuspricht, obliegt es somit einerseits, anhand zuverlässiger Kriterien jene förderungswürdigen Projekte zu ermitteln, die ohne Bundeshilfe nicht verwirklicht werden könnten. Anderseits geht es darum, durch geeignete Massnahmen die Verwirklichung solcher Vorhaben zu sichern und damit den Zweck des Bundesbeschlusses zu erreichen, nämlich in wirtschaftlich bedrohten Regionen Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Was die Auswahl der Projekte angeht, macht das EVD geltend, es genüge nicht, hiefür allein auf die Budgetzahlen der Unternehmen abzustellen, die Gesuche einreichen; diese Zahlen seien mit Unsicherheit behaftet.