Die Zusicherungen sollen dazu beitragen, ein Innovationsund Diversifikationsvorhaben der Beschwerdeführerin, die vor allem Schleifmaschinen herstellt, zu finanzieren. Die Verfügung des EVD stützt sich auf den BB vom 6. Oktober 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen (im folgenden FBB, SR 951.93). Das EVD hat die erwähnten Zusicherungen mit verschiedenen Bedingungen und Auflagen verknüpft.