A. Am 29. August 1985 hat das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) der Firma E (im folgenden Beschwerdeführerin) zugesichert, dass der Bund unter bestimmten Konditionen für ein Darlehen von Fr. 1 250 000.- eine einfache Bürgschaft eingehen werde; ferner werde der Bund während der Dauer von drei Jahren auf dem zu verbürgenden Darlehen einen Zinskostenbeitrag im Ausmass eines Viertels des geschäftsüblichen Zinses gewähren. Die Zusicherungen sollen dazu beitragen, ein Innovationsund Diversifikationsvorhaben der Beschwerdeführerin, die vor allem Schleifmaschinen herstellt, zu finanzieren.