Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen. Zusicherung einer Bürgschaft und eines Zinskostenbeitrags des Bundes für ein Bankdarlehen, die mit der Auflage verknüpft ist, wonach das begünstigte Unternehmen während der Laufzeit der Zinsverbilligung keinen Gewinn ausschütten und allfällige Aktionärsdarlehen nur beschränkt verzinsen darf. Zulässigkeit der Beschwerde an den Bundesrat betreffend diese Finanzierungsbeihilfe, auf welche kein Anspruch besteht. Genügende gesetzliche Grundlage der Auflage, welche die Subsidiarität der Bundeshilfe sichert und das Gleichbehandlungsgebot in bezug auf die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital nicht verletzt.