Nach Art. 2 IHV können Investitionshilfedarlehen für Einrichtungen zur Sicherstellung der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs gewährt werden. Nach ständiger Praxis muss es sich dabei um die einzige Verkaufsstelle in einem grösseren Einzugsgebiet handeln, welche die einheimische Bevölkerung mit einem vollständigen Sortiment von Gütern des Alltagsbedarfes versorgt. Detailhandelsgeschäfte, die auf gewisse