» Daraus ergibt sich, dass die im Finanzierungsplan der Beschwerdeführerin enthaltene buchhalterische Darstellung nicht richtig ist und somit keine Finanzierungslücke im Betrage von Fr. 377 000.- besteht. Das Fehlen einer solchen Finanzierungslücke zeigt sich übrigens auch auf andere Weise: Werden nämlich die Hypothekenanteile von Fr. 3 396 000.- und die Eigenmittel von Fr. 2 663 500.-, total Fr. 6 059 500.- für die «13 Wohnungen Hotelteil», die «14 Restgaragen Hotelteil», die «4 Angestelltenappartemente» und den «Alten Hotelteil» dem Anlagewert von Fr. 6 059 000.- gegenübergestellt, so geht hervor, dass die zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel und der Anlagewert gleich hoch sind;