Daraus ergibt sich, dass das Hotelhallenbad nicht als beitragsberechtigte Infrastrukturanlage betrachtet werden kann, zumal ein öffentliches Interesse an einer Mitbenutzung der privaten Badeeinrichtung für die Gewährung von Investitionshilfe durch den Bund nicht genügt. Die Tatsache, dass sich das Hotelhallenbad gleichzeitig auch in einen Hotelund Mehrzwecksaal für kulturelle und politische Anlässe umfunktionieren lässt, ändert am Ergebnis nichts. In P. steht seit dem Sommer 1980 ein neues Schulhaus mit einem Mehrzwecksaal inkl. Bühne, Küche und Bestuhlung zur Verfügung, für dessen Finanzierung der Bund ein zinsloses Investitionshilfedarlehen im Betrage von Fr. 1 255 000.- hat. Ausserdem