3 ist. Die Interessen der Allgemeinheit haben sich den privaten betrieblichen Bedürfnissen unterzuordnen. So geniessen die Bedürfnisse der Hotelgäste nach freier und ungestörter Benutzung des Hotelhallenbades Vorrang; erwachsene hotelexterne Badegäste und Schulklassen sind nur werktags ohne Samstag und darüber hinaus zu Tageszeiten zugelassen, während denen sich die Hotelgäste nach allgemeiner Erfahrung eher selten im Bad aufhalten. Im Bedarfsfall kann die hotelfremde Nutzung sogar völlig unterbunden werden.