Ausserdem werde die Frage aufgeworfen, warum beim Mehrzweckgebäude B. in S. nur ein Investitionshilfedarlehen für das Feuerwehrlokal und die Zivilschutzräume, nicht dagegen auch für das Metzgerei- und das Coiffeurgeschäft gewährt worden sei. In einer ergänzenden Eingabe vom 19. Dezember 1985/13. Januar 1986 präzisiert die Hôtel P. SA ihre Beschwerdeschrift dahingehend, dass das Hallenbad und die dazugehörenden Nebenräumlichkeiten im Eigentum der Hotelbetriebsgesellschaft stünden. Was die Finanzierung des Projekts anbelange, so verbleibe nach Ausschöpfung aller Finanzierungsmöglichkeiten ein ungedeckter Betrag von Fr. 377 000.-.