Ferner werde darauf aufmerksam gemacht, dass der Bund und der Kanton beim Bau des Einkaufsgeschäftes von Herrn K. in der Nachbarschaft Investitionshilfedarlehen von je Fr. 145 800.-, total Fr. 291 600.-, gewährt haben. Ausserdem werde die Frage aufgeworfen, warum beim Mehrzweckgebäude B. in S. nur ein Investitionshilfedarlehen für das Feuerwehrlokal und die Zivilschutzräume, nicht dagegen auch für das Metzgerei- und das Coiffeurgeschäft gewährt worden sei.