Der Begründung ist folgendes zu entnehmen: In der Region S. fehle ein Hallenbad, das von der einheimischen Bevölkerung benützt werden könne. Vor allem falle ins Gewicht, dass Berggebiete nur über beschränkte Finanzierungsmittel bei der Erstellung grösserer Bauvorhaben verfügten. Ferner werde darauf aufmerksam gemacht, dass der Bund und der Kanton beim Bau des Einkaufsgeschäftes von Herrn K. in der Nachbarschaft Investitionshilfedarlehen von je Fr. 145 800.-, total Fr. 291 600.-, gewährt haben.