Insbesondere handle es sich beim Hotelhallenbad mit den dazugehörigen Nebenräumen um keine Infrastrukturanlage im Sinne des erwähnten Gesetzes, auch wenn sie der einheimischen Bevölkerung zur Mitbenutzung offenstünde. Ferner komme ein Investitionshilfedarlehen für so lange nicht in Frage, als nicht alle übrigen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien. B. Gegen diese Verfügung hat die Hôtel P. SA am 10. August 1985 beim Bundesrat eine Beschwerde eingereicht mit dem Antrag, ihr ein Investitionshilfedarlehen im Betrage von Fr. 447 000.- mit einer Laufzeit von 30 Jahren zu gewähren. Der Begründung ist folgendes zu entnehmen: