Investitionshilfe für Berggebiete. Begriff der öffentlichen Zwecken dienenden Kurortsanlagen. Verweigerung eines Darlehens an eine private Hotelgesellschaft für ein Hotelhallenbad, weil das mit der Gemeinde vertraglich festgelegte Nutzungskonzept den Zugang der einheimischen Bevölkerung nicht dauernd sicherstellt und mangels Erschöpfung der übrigen Finanzierungsmöglichkeiten. Kein Widerspruch mit der Praxis der Behörden bei Gewährung von Investitionshilfe namentlich für Einrichtungen zur Sicherstellung der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und für Feuerwehrlokale oder Zivilschutzräume.